Handelsbedingungen


1. Einleitung

Es gelten die Regelungen dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen, soweit nicht durch schriftliche Vereinbarung von ihnen abgewichen wird.

Soweit sich aus der Vereinbarung oder diesen Bedingungen nichts anderes ergibt, gelten die Bestimmungen von AB92.

2. Planung

2.1. Carl C. A/S entwirft und fertigt die genannten Stahlmasten und andere auf der Grundlage der Informationen über, Standort, Verwendung,

Lasten usw. die vom Käufer erhalten wurde.

2.2. Sollten sich die genannten Voraussetzungen für die Gestaltung als falsch erweisen, übernimmt Carl C A/S hierfür keine Verantwortung.

3. Lieferzeit

3.1. Die Angabe der Lieferzeit ist Ausdruck unserer besten Einschätzung, wann die Produkte geliefert werden.

3.2. Eine verbindliche Lieferzeit gibt es nicht, sofern diese nicht abweichend von diesen Bedingungen vereinbart wurde.

3.3. Wenn eine verbindliche Lieferzeit vereinbart ist, ist Carl C A/S dazu berechtigt

Eine Fristverlängerung gemäß den einschlägigen Bestimmungen in AB92 § 24 ist nicht möglich, so dass eine haftungsbegründende Verzögerung nur dann vorliegt, wenn die Lieferzeit überschritten wird, ohne dass Carl C A/S Anspruch auf eine Fristverlängerung hat.

4. Zahlung

4.1. Auf dieser Website können verschiedene Zahlungskarten als Zahlungsmittel verwendet werden, welche Karten Sie in der Fußzeile des Webshops sehen können. Der Betrag wird bei der Bestellung der Ware reserviert und erst abgezogen, wenn die Ware von Carl C A/S verschickt wird. Alle Daten im Zusammenhang mit einem Zahlungskartenkauf sind streng vertraulich und können von Carl C A/S nicht gelesen werden.

4.2 Bei Auswahl der Zahlung auf Rechnung erhalten Sie aus unserem Buchhaltungssystem eine Rechnung mit einem Zahlungsziel von 30 Tagen netto ab Rechnungsdatum. Bei verspäteter Rechnungszahlung werden Zinsen in Höhe von 1 % p angefangener Monat.

5. Sicherheiten

5.1. Jede Bestellung unterliegt der Bedingung von Carl C A/S, dass eine Kreditversicherung für die Bestellsumme zu üblichen Konditionen abgeschlossen werden kann. Alternativ wird der Kunde gebeten, eine Bankgarantie oder Vorkasse zu leisten.

6. Eigentumsvorbehalt

6.1. Die Produkte werden unter Eigentumsvorbehalt verkauft und Carl C A/S behält daher das volle Eigentum an den Produkten, bis die Bestellsumme bezahlt ist.

7. Vermisst

7.1. Nach der Lieferung untersucht der Kunde die Produkte auf sichtbare Mängel und benachrichtigt Carl A/S unverzüglich über das Vorhandensein solcher Mängel fehlen.

7.2. Werden nach der Installation der Produkte Mängel festgestellt, muss der Kunde Carl C A/S unverzüglich benachrichtigen.

7.3. Unabhängig davon, ob Mängel vor oder nach der Installation festgestellt werden, ist Carl C A/S zur Behebung verpflichtet und achtet daher darauf, dass die Mängel so schnell wie möglich untersucht und behoben werden.

7.4. Wenn nach der Installation ein Mangel festgestellt wird, den der Kunde hätte feststellen müssen, wenn er in Abschnitt 3.1 aufgeführt ist 7.1. Sofern die erwähnte Prüfung der Produkte vor dem Einbau nicht vorgesehen ist, hat der Kunde die Mehrkosten für die Nacherfüllung zu tragen, die nach dem Einbau erfolgen müssen.

7.5. Carl C A/S haftet für Schäden, die durch Mängel an den Produkten entstehen, sofern die Mängel auf Fehler oder Fahrlässigkeit seitens Carl C A/S zurückzuführen sind. Carl C A/S haftet jedoch für Betriebsverluste, entgangenen Gewinn und andere indirekte Verluste.

8. Produkthaftung

8.1. Carl C A/S hat zu üblichen Konditionen eine Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung abgeschlossen. hatte im Zusammenhang mit den Verhandlungen über den Abschluss des Vertrages Gelegenheit, die Versicherungsbedingungen bekannt zu geben.

8.2. Die Produkthaftung ist sowohl gegenüber dem Kunden als auch gegenüber Dritten auf die von der Klausel abgedeckten Schäden beschränkt

8.1. Erwähnte Versicherung. Carl C A/S kann daher jeden Schaden aus der Produkthaftpflicht geltend machen, der nicht durch die Versicherung gedeckt ist – mit Ausnahme des Selbstbehalts.

8.3. Es wird gesondert darauf hingewiesen, dass Carl C A/S im Falle der Produkthaftung auch nicht für Betriebsverluste, Gewinnverluste und andere indirekte Schäden haftet.

8.4. Der Kunde muss Carl C A/S in dem Umfang schadlos halten, in dem Carl C A/S Produkthaftung für Dritte für Verluste trägt, die Carl C A/S gemäß Abschnitt 8.2. und 8.3. ist nicht zu vor dem Kunden.

8.5. Die im Abschnitt 8.2. - 8.4. Die genannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht, wenn Carl C A/S grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

8.6. Macht ein Dritter gegen eine der Parteien Ansprüche aus Produkthaftung geltend, so hat diese Partei die andere Partei hiervon unverzüglich zu benachrichtigen.

8.7. Die Parteien sind gegenseitig verpflichtet, vor dem Gericht zu klagen oder Schadensersatzansprüche gegen eine von ihnen zu verhandeln, die auf Schäden oder Verlusten beruhen, die angeblich durch die gelieferten Produkte verursacht wurden, und dieses Gericht oder Schiedsgericht entscheidet auch über das gegenseitige Verhältnis zwischen ihnen die Parteien.

9. Montage

9.1. Wenn Carl C A/S gemäß der Bestellung die Produkte installieren muss, muss dies gelten.

9.2. Die oben genannten Punkte bezüglich Lieferzeit, Mängel, Produkthaftung usw. gelten auch für die Montagearbeiten.

9.3. Die Baustelle und die Zufahrt zur Baustelle müssen frei und eben sowie tragfähig sein, damit ein 45 Tonnen schwerer, 20 Meter langer LKW mit Kran ungehindert zur Baustelle fahren und die Montagearbeiten abschließen kann. Bestehen die Produkte aus mehreren Teilen, die vor dem Einbau auf der Baustelle zusammengebaut werden müssen, muss auch hierfür Platz vorhanden sein.

9.4. Für die zeichnungsgerechte und ansonsten fachgerechte Ausführung des Fundaments und der Einbauteile trägt der Kunde die volle Verantwortung.

9.5. Wenn einer der im Abschnitt 9.3 und 9.4. Werden die beschriebenen Bedingungen nicht erfüllt, muss der Kunde die dadurch entstehenden Mehrkosten, einschließlich Zahlungswartezeiten usw., tragen.

10. Veranstaltungsort

10.1. Alle sich aus der Vereinbarung ergebenden Streitigkeiten müssen zunächst vom Gericht in Herning entschieden werden.